Wirtschaftsstrafrecht

Wer unternehmerisch handelt, läuft heute mehr denn je Gefahr, mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden. Ermittlungen gegen Unternehmen, Führungskräfte und Aufsichtsgremien nehmen seit Jahren spürbar zu, nicht zuletzt aufgrund strengerer Compliance-Vorgaben und wachsender regulatorischer Anforderungen.

Die Rechtsexperten von SAXINGER beraten Unternehmen sowie Einzelpersonen zur Vermeidung strafrechtlicher Ermittlungen, in allen Phasen eines Strafverfahrens sowie im Nachgang eines Verfahrens.

Interdisziplinär und international: Grundsätzlich erhalten Sie von einem unserer Partner Beratung, der kanzleiintern je nach Bedarf auf erfahrene Spezialisten aus dem Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, dem Bank- und Finanzrecht oder dem Kartellrecht zurückgreift. So erfassen wir wirtschaftliche Sachverhalte zügig und bewerten sie effizient unter strafrechtlichen Gesichtspunkten.

Wann benötigen Sie Rechtsberatung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht?

Eine rechtliche Beratung im Wirtschaftsstrafrecht ist zum einen dann erforderlich, wenn bereits der Verdacht auf strafrechtlich relevante Vorgänge im beruflichen oder unternehmerischen Umfeld besteht. Zum anderen bietet sie die Möglichkeit, sich frühzeitig abzusichern und potenzielle Risiken zu erkennen und zu vermeiden. Betroffen sind längst nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen wie Geschäftsführer, Vorstände oder Selbstständige.

Konkrete Situationen, in denen Sie eine Beratung im Wirtschaftsstrafrecht benötigen, sind folgende:

  • Sie haben eine polizeiliche Vorladung erhalten: Bei Zeugenvernehmungen prüft ein spezialisierter Anwalt, ob und in welchem Umfang Sie zur Aussage verpflichtet sind, und schützt Sie davor, sich versehentlich selbst zu belasten.

  • Gegen Sie oder Ihr Unternehmen wird ermittelt: Steht der Vorwurf von Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung oder einem anderen Wirtschaftsdelikt im Raum, benötigt es eine erfahrene Strafverteidigung. Unter anderem um die Vorwürfe rechtlich einzuordnen und eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

  • Es findet eine Hausdurchsuchung statt: Bei Durchsuchungen gilt es, Beweismittel sicherzustellen. Für die Betroffenen bedeutet das meist großen Druck. Eine Anwaltskanzlei sorgt für die Wahrung Ihrer Rechte, prüft die Rechtmäßigkeit der Maßnahme und begleitet die weitere Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.

  • Ihnen wird eine Pflichtverletzung als Geschäftsführer, Vorstand oder leitende Person vorgeworfen: Falsche Entscheidungen können strafrechtliche Folgen haben, etwa im Zusammenhang mit Insolvenzen, steuerlichen Belangen oder ganz allgemein im täglichen Geschäftsleben. Ein spezialisierter Anwalt analysiert die Sachlage und zeigt Handlungsoptionen auf.

  • Sie befürchten berufliche oder persönliche Konsequenzen durch ein Strafverfahren: Ein offenes Strafverfahren kann nicht nur strafrechtlich, sondern auch existenziell belastend sein, etwa bei drohendem Reputationsverlust, Einträgen im Führungszeugnis oder berufsrechtlichen Konsequenzen. Eine anwaltliche Begleitung hilft, die Auswirkungen möglichst gering zu halten.

  • Sie möchten sich oder Ihr Unternehmen präventiv absichern: Viele Risiken lassen sich durch gezielte rechtliche Beratung vermeiden – etwa durch Schulungen, interne Richtlinien oder die rechtliche Prüfung geplanter Maßnahmen. Das gilt insbesondere in sensiblen Bereichen wie der kartellrechtlichen Compliance.

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Unsere Expertise im Wirtschaftsstrafrecht

SAXINGERS Experten im Wirtschaftsstrafrecht vereinen fundiertes strafrechtliches Know-how mit tiefem Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. Wir beraten Unternehmen, Führungskräfte und Entscheidungsträger bei der Vermeidung strafrechtlicher Risiken und vertreten sie in allen Phasen eines Verfahrens.

Unsere Expertise reicht von finanzstrafrechtlicher Beratung über das „klassische“ Strafrecht bis hin zum Medienstrafrecht. Auch in Verwaltungsstrafverfahren stehen wir unseren Mandanten zur Seite. Die wichtigsten Schwerpunkte unserer Leistungen finden Sie im folgenden Überblick.

Strafrechtliche Beratung von Entscheidungsträgern im privaten und öffentlichen Bereich

Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Amtsträger und sonstige Entscheidungsträger stehen ständig vor Entscheidungen, die strafrechtlich relevant sein können: Sei es im Umgang mit Vermögenswerten, bei der Mittelverwendung oder in Fragen der Compliance. Durch eine gezielte rechtliche Begleitung helfen wir, Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtssicher zu handeln. Dafür entwickeln wir individuell zugeschnittene Leitfäden und stehen für persönliche Beratungen jederzeit zur Verfügung.

Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Korruptionsvermeidung und -bekämpfung: Rechtssichere Abgrenzung zulässiger Geschäftspraktiken von strafbaren Vorteilsannahmen bzw. Vorteilszuwendungen.

  • Untreue/Veruntreuung: Absicherung bei der Mittelverwendung, um strafrechtliche Vorwürfe zu vermeiden, unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher Konsequenzen.

  • Finanzstrafrecht: Unterstützung bei steuerlich heiklen Vorgängen, wie beispielsweise Selbstanzeigen.

Amtsmissbrauch: Beratung für Amtsträger zur rechtssicheren Ausübung öffentlicher Funktionen.

Kontakt

Unsere Erfahrung aus der wirtschaftsstrafrechtlichen Beratung an den Standorten Pilsen und Prag zeigt: Eine frühzeitige Einbindung rechtlicher Expertise erhöht Ihre Chancen, ein Strafverfahren zu steuern und negative Folgen möglichst gering zu halten.

Darüber hinaus unterstützen wir Unternehmen und Führungskräfte auch präventiv, etwa bei der Prüfung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte oder bei der professionellen Aufbereitung und Anzeige möglicher Gesetzesverstöße.

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