Employment

Employment law is as diverse as everyday business life in your company. Our team provides you with comprehensive advice in the field of individual and collective employment law and supports you in all areas of HR management and HR development.

The range of consulting services extends from complex employment contracts and termination agreements to company agreements and other industrial relations law to issues of personnel leasing and data protection in the employment relationship.

In cases of dispute, we represent your interests in all instances before the national labour courts. We represent you before authorities or in negotiations with the union or works council.

In addition to the statutory provisions, employment law is heavily affected by labour court case law. Our team is always up to date and monitors current developments for you, whether it be in legal initiatives or fundamental decisions by judges. We thus know which focus areas need to be set in future and can advise you with foresight.

In addition to strategically foresighted personnel decisions, it is the contractual bases that set the course. Our team knows the pitfalls of formulating employment and service contracts from many years of experience and develops tailor-made, legally sound and future-proof contracts. Irrespective of whether it is salaried employment contracts, managing director and Board contracts, delegation and consultant agreements or freelance employment and service contracts. And thus makes a fundamental contribution to your company's successful risk management.

Another focus is the advising of national and international clients on restructuring measures, operational restrictions, company changes and company closures, frequently also across national borders.

Focus areas of our activity

  • Employee protection;
  • Collective agreements;
  • Proceedings before all labour and social courts;
  • Labour law arbitration proceedings.

 

Die Arbeitswelt sieht sich großen Herausforderungen gegenüber: Globaler Wettbewerb, demografischer Wandel und strukturelle Veränderungen bestimmen den derzeitigen Arbeitsmarkt. Mit den richtigen Entscheidungen bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Compliance sowie Betriebsstrukturierungen, können Unternehmen die Weichen für eine wettbewerbsfähige und nachhaltig erfolgreiche Zukunft stellen. Dazu benötigt es, ganz gleich ob in Phasen des Wachstums oder wirtschaftlich herausfordernden Zeiten, einen starken Partner im Recht.

Das Team von SAXINGER berät Sie auf nationaler und internationaler Ebene des individuellen wie auch kollektiven Arbeitsrechts. Wir unterstützen Sie in der täglichen Personalarbeit ebenso wie bei umfangreichen und langfristigen Projekten. Dabei behalten wir Ihre unternehmerischen Ziele stets im Blick.

Unsere Expertise im Arbeitsrecht

Strategisches Vorgehen im Arbeitsrecht ist in der modernen Wirtschaft eine Schlüsselkompetenz für den Erfolg eines Unternehmens. Eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung stellt sicher, dass Ihre Personalpolitik nicht nur rechtskonform ist, sondern auch vorausschauend und effizient gestaltet wird.

Eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht minimiert aber nicht nur arbeitsrechtliche Risiken, sondern baut eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihren Mitarbeitern auf. Das gelingt durch die rechtssichere Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, die korrekte Handhabung von Kündigungen sowie Beendigungsvereinbarungen und die Einhaltung von Betriebsverfassungsrecht und Datenschutzbestimmungen.

Rechtsberatung im Arbeitsrecht ist in folgenden Bereichen bedeutsam:

  • Erstellung, Änderung und Überprüfung von Arbeitsverträgen zur Sicherstellung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und zum Schutz Ihrer Unternehmensinteressen.

  • Beratung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten Inbound und Outbound (Entsendungen, Überlassungen) zur Einhaltung der Lohnbestimmungen sowie Melde- und Unterlagenbereithaltepflichten

  • Beratung bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zur Vermeidung von betrieblichen Übungen und Problemen mit der Beendigung von Betriebsvereinbarungen

  • Ausländerbeschäftigung zur Vermeidung von illegaler und somit strafbarer Beschäftigung Drittstaatsangehöriger

  • Einhaltung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsrichtlinien zur Vermeidung von Haftungsrisiken und zur Förderung eines sicheren Arbeitsumfeldes.

  • Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, wie Fusionen und Betriebsübernahmen sowie anderen Formen eines Betriebsübergangs, um arbeitsrechtliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen.

  • Sicherstellung von Datenschutz- und Compliance-Vorgaben, um regulatorische Anforderungen zu erfüllen und das Vertrauen der Mitarbeiter zu stärken.

  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte, um eine reibungslose und konstruktive Partnerschaft zu gewährleisten.

  • Beratung im internationalen Arbeitsrecht, um die Einhaltung länderspezifischer arbeitsrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen.

  • Beratung bei neuen Arbeitsmodellen wie zB Telearbeit, Workation etc

Beratungsbedarf im Arbeitsrecht

Kontakt

Als Rechtsanwalt mit Kanzleien in Pilsen und Prag beobachten wir aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht, sei es bei Gesetzesinitiativen, sei es bei richterlichen Grundsatzentscheidungen. So wissen wir, welche Schwerpunkte zukünftig zu setzen sind und können Sie vorausschauend beraten.

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